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BVerwG, 22.09.1959 - IV C 166.58 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 01.03.1961 - III C 256.58
Rechtsmittel
Bestätigung von BVerwG IV C 166.58, Urteil vom 22. September 1959.Wie der IV., ebenfalls mit der Bearbeitung von Lastenausgleichssachen befaßte Senat in seinem Urteil vom 22. September 1959 - BVerwG IV C 166.58 - (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427, 3 zu § 13 LAG Nr. 53 = Mtbl. BAA 1960 S. 53) ausgeführt hat, würde eine Inbrandsetzung eines Gebäudes in dem vom Gegner angegriffenen oder bedrohten Gebiet durch zurückgehende eigene Truppen eine mit kriegerischen Ereignissen zusammenhängende Schädigung im Sinne des § 4 FG in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 LAG darstellen, und zwar selbst dann, wenn diese Inbrandsetzung auf fahrlässiges Verhalten der abziehenden Soldaten zurückgeht.